Erstellt am: 26.08.2023
Balkonkraftwerk anmelden 2023 ist der erste Schritt, den Sie nach der Installation Ihrer neuen, kompakten Photovoltaikanlage unternehmen sollten. Diese Anlagen sind nicht nur wegen ihrer einfachen Installation ohne handwerkliche Vorkenntnisse und ihrem effizienten Betrieb durch das Plug&Play-Prinzip beliebt, sondern auch, weil sie einen einfachen Einstieg in die Welt der erneuerbaren Energien bieten. Dieser Artikel führt Sie durch den Prozess der Anmeldung und erklärt, welche Konsequenzen ein Unterlassen haben kann.
Balkonkraftwerk anmelden beim Netzbetreiber und registrieren in Marktstammdatenregister
Vereinfachung der Meldepflichten | Ab 2024 müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht mehr sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister anmelden. Stattdessen ist nur noch die Anmeldung beim Marktstammdatenregister erforderlich. Das macht den Prozess einfacher und spart Ihnen Zeit. |
Temporäre Akzeptanz von rückwärts laufenden Zählern | In umgekehrter Richtung laufende Zähler, die bisher eine Grauzone darstellten, werden vorübergehend geduldet. Die Verantwortung für den Austausch solches Messgerätes liegt nun beim Netzbetreiber, was Ihnen als Betreiber eines Balkonkraftwerks administrative Hürden abnimmt. |
Normierung von Schuko-Steckern | Schuko-Stecker werden offiziell als geeignete Energie-Steckvorrichtungen anerkannt und in die entsprechende DIN-Produktnorm aufgenommen. Dies sorgt für Rechtssicherheit und erleichtert die Nutzung von Mini-Solar-Module, die über solche Stecker verfügen. |
Anhebung der Einspeiseleistung | Die maximale Leistung, die Sie ins Netz einspeisen dürfen, steigt von 600 Watt auf 800 Watt. Das ermöglicht es Ihnen, leistungsfähigere Balkonkraftwerke zu nutzen und somit mehr eigenen Strom zu produzieren. |
Aufhebung der Anlagen-Zusammenfassung | Balkonkraftwerke werden nicht mehr automatisch mit größeren PV-Anlagen zusammengefasst, sondern einzeln betrachtet. Dies könnte die Berechnung der Einspeisevergütung und administrative Prozesse vereinfachen. |
Recht auf Balkonkraftwerk für Mieter | Durch die Aufnahme des Balkonkraftwerks in die Liste der privilegierten Maßnahmen gemäß § 554 BGB erhalten Mieter ein gestärktes Recht auf die Installation solcher Systeme. Das bedeutet, dass Einwände gegen die Installation einer steckerfertigen Solar-Anlage nur noch dann zulässig sind, wenn sie gravierende Nachteile für die Mehrheit der Bewohnergemeinschaft darstellen würden. Dies öffnet Mieterinnen und Mietern die Tür, aktiv an der Energiewende teilzunehmen, ohne auf umfassende Zustimmungen angewiesen zu sein. |
Alles Wissenswerte zum Thema Balkonkraftwerk erfahren Sie in diesem Beitrag
Nachdem Sie den für Sie zuständigen Netzbetreiber ausfindig gemacht haben, steht als Nächstes die Anmeldung Ihrer Stecker-Solaranlage an. Dieser Schritt kann normalerweise ganz einfach online über ein spezielles Anmeldeformular auf der Webseite des Stromnetzbetreibers erledigt werden.
Dank der seit 2019 geltenden Netzanschlussnorm ist der Anmeldeprozess für Anlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt besonders unkompliziert gestaltet worden. So stellen die meisten Netzbetreiber ein leicht zu handhabendes Online-Formular zur Verfügung, das Sie in nur 10 bis 20 Minuten ausfüllen können – selbstverständlich kostenfrei.
Je nach Netzbetreiber kann es sein, dass unterschiedliche Informationen von Ihnen angefordert werden. In der Regel gehören dazu Ihre persönlichen Angaben wie Name, Anschrift und Telefonnummer. Darüber hinaus sind Details zu Ihrer Photovoltaikanlage gefragt, beispielsweise die Gesamtleistung der Solarpanels oder die Nennleistung des Wechselrichters.
Falls Ihr Netzbetreiber kein spezifisches Online-Formular anbietet, keine Sorge: Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat einen universell einsetzbaren Musterbrief entwickelt, den Sie ausfüllen und dann per E-Mail versenden können. Wichtig zu wissen ist, dass das Anmeldeformular entweder direkt vom Inhaber des Stromanschlusses oder einer dazu bevollmächtigten Person ausgefüllt werden muss.
Die Registrierung bei Ihrem Netzbetreiber sowie die Eintragung im Marktstammdatenregister sind für Sie als Anlagenbetreiber kostenfrei.
Jede fest installierte Stromerzeugungseinheit, einschließlich kleiner Solar-Anlagen, muss im Register (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Dies betrifft auch Sie als Besitzer einer Mini-PV-Anlage in Deutschland, und die Anmeldung sollte innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme Ihres Systems erfolgen.
Um sich zu registrieren, besuchen Sie die Webseite der Bundesnetzagentur. Dort starten Sie die Registrierung, indem Sie auf den Button „Registrierung starten“ klicken und den Anweisungen für den Anmeldeprozess folgen. Im Wesentlichen werden Sie um die Eingabe persönlicher Daten gebeten sowie um Informationen zu Ihrer Solar-Anlage.
Marktstammdatenregister / Benutzerkonto anlegen und als Anlagebetreiber registrieren
Marktstammdatenregister / Anlage registrieren
Sie haben auch die Möglichkeit, sich jederzeit wieder einzuloggen, um veraltete Informationen zu aktualisieren, sei es aufgrund einer Adressänderung oder der Stilllegung Ihrer Vorrichtung. Wenn Sie nicht unseren kostenlosen Anmeldeservice in Anspruch nehmen, sondern alle Angaben selbst vornehmen, rechnen Sie mit einem Zeitaufwand von etwa 20 bis 25 Minuten. Die Anmeldung im Register (MaStR) ist für Sie kostenfrei.
Sollten Sie Ihre Einrichtung erweitern wollen, beispielsweise mit einem Batteriespeicher, oder ändern sich die Leistungsdaten Ihrer Mini-PV-Anlage, ist es notwendig, diese Änderungen im Stammdaten-Register anzugeben.
Theoretisch könnten bei Nichtanmeldung einer Solar-Balkonanlage erhebliche Strafen drohen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wer seine Mini-PV-Anlagen nicht im Datenverzeichnis der Bundesnetzagentur einträgt, riskiert laut § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes theoretisch ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Allerdings liegen die tatsächlich verhängten Bußgelder meist im niedrigeren, dreistelligen Bereich, und eine rechtliche Verfolgung ist eher die Ausnahme als die Regel.
Sollte die Anmeldung des Kraftwerks beim zuständigen Netzbetreiber unterbleiben, könnten ebenfalls Sanktionen folgen. Hier sieht das Gesetz vor, dass für jeden Monat der Nutzung ohne Anmeldung eine Nachzahlung fällig werden könnte. Da Balkonkraftwerke primär zum Eigenverbrauch genutzt werden und nur minimale Strommengen ins öffentliche Netz einspeisen, gestaltet es sich für Netzbetreiber allerdings schwierig, eine nicht angemeldete Nutzung nachzuweisen.
Gut zu wissen: Laut einer Untersuchung der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin war im Jahr 2020 lediglich ein Fünftel aller verkauften Stecker-Solaranlagen im Stammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Dies bedeutet, dass von allen in diesem Jahr betriebenen Mini-PV-Anlagen nur maximal 20 Prozent offiziell erfasst wurden. Dies lässt auf eine erhebliche Anzahl von Stecker-Solaranlagen schließen, die in Betrieb sind, aber nicht in der offiziellen Statistik auftauchen.
Andreas Schmitz, ein YouTube-Influencer, hat in Vorbereitung für seine Petition vor dem Bundestag eine Umfrage gestartet. Er stellte die Frage: „Habt ihr euer Balkonkraftwerk angemeldet?“ 74 % der Befragten antworteten mit „nein“ und nur 26 % mit „ja“.
Umfrage von Youtuber Andreas Schmitz zum Thema Balkonkraftwerk anmelden
Bei der Registrierung Ihrer Mini-Solaranlage beim Stromnetzbetreiber könnte sich herausstellen, dass eine Aktualisierung Ihres Stromzählers erforderlich ist. Traditionelle Ferraris-Zähler, erkennbar an ihrer rotierenden Scheibe, können in die entgegengesetzte Richtung drehen, falls Ihr Solar-Gerät mehr Strom produziert, als Sie momentan verbrauchen. Dies führt zu ungenauen Abrechnungen des Stromverbrauchs und beeinträchtigt die korrekte Berechnung von Steuern und Gebühren.
Um solche Probleme zu vermeiden, tauschen Netzbetreiber diese alten Messgeräte oft gegen moderne elektronische Modelle aus, die entweder eine Rücklaufsperre oder die Fähigkeit zum Messinstrument besitzen. Wichtig zu wissen ist, dass Ihnen für diesen Austausch keine Kosten berechnet werden dürfen.
Netzbetreiber können in bestimmten Situationen verlangen, dass eine spezielle Wieland-Steckdose nachgerüstet wird, die sicherer als ein gewöhnlicher Schuko-Stecker sein soll. Allerdings ist diese Anforderung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zwingend notwendig. Letztlich obliegt die Entscheidung über die Art der Steckdosenverbindung nicht dem Netzbetreiber, und ein verpflichtender Austausch ist demnach nicht vorgesehen.
Bevor Sie in Ihrer Mietwohnung zur Installation eines Balkonkraftwerks Löcher bohren oder Solarmodule an der Außenwand befestigen, ist es ratsam, dieses Vorhaben zuerst mit dem Vermieter abzustimmen.
In den meisten Fällen kann der Vermieter die Installation einer Stecker-Solaranlage nicht verweigern. Ausnahmen bestehen lediglich unter besonderen Umständen, wie beispielsweise bei einem denkmalgeschützten Gebäude.
Die Regierung plant ab kommenden Jahr, die Rechte von Mietern, die Balkonkraftwerke nutzen möchten, weiter zu stärken. Dies soll durch die Aufnahme entsprechender Bestimmungen in das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erfolgen. Dadurch wird es für Eigentümer deutlich schwieriger, gegen die Installation von Stecker-Solaranlagen vorzugehen.
Das Anmelden eines Balkonkraftwerks ist ein wesentlicher Schritt für Eigentümer, um rechtskonform zu agieren und die Vorteile der eigenen Stromerzeugung vollständig zu nutzen. Mit den Änderungen ab dem Jahr 2024 wird dieser Prozess durch die Reduktion der Meldepflichten auf die Registrierung ausschließlich im Energieanlagendatenbank erheblich vereinfacht.
Die Anhebung der maximalen Einspeiseleistung auf 800 Watt, die Anerkennung von Schuko-Steckern sowie die verbesserten Rechte für Mieter zur Installation solcher Anlagen zeigen die fortschreitende Integration und Akzeptanz von Balkon-Solar-Anlagen im Rahmen der Energiewende. Trotz der vereinfachten Prozesse ist die Registrierung essenziell, um potenzielle Strafen zu vermeiden und die korrekte Abrechnung und Vergütung sicherzustellen.
Die Identifikation des zuständigen Stromnetzbetreibers und die Anmeldung beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister sind dabei zentrale Schritte. Dieser Artikel unterstreicht nicht nur die Bedeutung der Anmeldung für die legale Nutzung von Balkonkraftwerken, sondern bietet auch praktische Hilfestellungen für den Anmeldeprozess und adressiert häufige Fragen und Bedenken von Anlagebetreibern.
Wann muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ihr Balkonkraftwerk müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme anmelden. Sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk zu spät oder gar nicht anmelden, drohen Strafen. Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung entweder selbst durchzuführen oder eine Elektrofachkraft beauftragen.
Was passiert wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht angemeldet habe?
Die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Theoretisch könnte nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Bisher sind keine solche Fälle bekannt.
Bin ich verpflichtet ein Balkonkraftwerk anzumelden?
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist nach dem Gesetz erforderlich. Sollten Sie den Betrieb einer Mini-PV-Anlage planen, ist es notwendig, diese bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Zusätzlich ist eine Eintragung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur obligatorisch.
Kann der Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk erkennen?
Können Netzbetreiber die Nutzung eines Balkonkraftwerks feststellen? Der Netzbetreiber kann das System nur erkennen, wenn eine Registrierung im Marktstammdatenregister vorliegt und ein Zweirichtungszähler installiert ist.
Wie viel Strom darf ich einspeisen ohne Anmeldung?
Mini-PV Anlagen dürfen eine unbegrenzte Menge an Solarstrom erzeugen, ohne eine Registrierung vornehmen zu müssen. Vielmehr ist die Registrierung bei dem Netzbetreiber eine obligatorische Anforderung, unabhängig vom Umfang der Stromproduktion.
Was ändert sich bei Balkonkraftwerken 2024?
Die Besitzer von Balkonkraftwerken dürfen bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Die Registrierung im Marktstammdatenregister wird vereinfacht. Größere Module dürfen verwendet werden und sie können in einer Höhe von über 4 Meter installiert werden – denn Balkonkraftwerke sind nicht mehr als Bauprodukte kategorisiert. Die Gesamtleistung eines Balkonkraftwerks darf 2000 Wp betragen. Mieter haben das Recht auf die Installation von Balkonkraftwerken.
Ist ein Balkonkraftwerk mit Schuko Stecker erlaubt?
Hier handelt es sich lediglich eine Normierung. Normen haben keine bindende Wirkung, im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften. Daraus folgt, dass die Verwendung von Schuko-Steckern für den Anschluss von Balkonkraftwerken gemäß dieser Normierung erlaubt ist.
Kann Netzbetreiber Wieland-Steckdose fordern?
Im Unterschied zu Deutschland sorgt die Standardisierung der Anschlüsse für Mini-PV Anlagen in anderen Ländern dafür, dass die Energieversorger den Besitzern kleiner Solaranlagen, wie den Mini-PV-Systemen, keine speziellen Anforderungen an die Art des Anschlusses stellen können, zum Beispiel die Notwendigkeit eines Wieland-Anschlusses. Dies liegt daran, dass klare EU-Richtlinien existieren, die solche zusätzlichen Bedingungen verhindern.
Haben Mieter das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren?
Ja, durch die Aufnahme in die Liste der privilegierten Maßnahmen gemäß § 554 BGB haben Mieter ein gestärktes Recht auf die Installation einer Stecker-Solaranlage. Einwände sind nur bei gravierenden Nachteilen für die Mehrheit der Bewohnergemeinschaft zulässig.
Was ist mit rückwärts laufenden Zählern?
Der Netzbetreiber akzeptiert für eine begrenzte Zeit Zähler, die in umgekehrter Richtung laufen, und übernimmt die Verantwortung für den Austausch.