Balkonkraftwerk anmelden Vordruck – falls Ihr Netzbetreiber keinen Online Service bietet

Erstellt: 25.02.2024

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen entspannt auf Ihrem Balkon und gleichzeitig produziert das Balkonkraftwerk neben Ihnen umweltfreundlichen Strom. Die eigene Energiegewinnung ist mit einem Balkonkraftwerk einfacher als je zuvor – doch bevor es losgehen kann, muss die Anlage angemeldet werden. Hier kommt unter anderem der Balkonkraftwerk anmelden Vordruck ins Spiel.

Mit unserem Leitfaden und Vordruck zur Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks machen wir es Ihnen einfach, den bürokratischen Prozess zu durchlaufen – auch ohne Online-Service Ihres Netzbetreibers. So können Sie sicher und regelkonform Ihre Mini-PV-Anlage nutzen.

Der Anmeldeprozess ist klar strukturiert und wird durch Gerichtsurteile unterstützt, die Ihre Rechte als Mieter stärken. Zudem benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten, die technische Sicherheit und Konformität Ihrer Anlage gewährleisten. Mit dem verwendeten Vordruck und der Anleitung zur Registrierung im Marktstammdatenregister navigieren Sie problemlos durch die Anforderungen.

Balkonkraftwerk anmelden Vordruck

Balkonkraftwerk Gesetz 2024: Was Sie über die neuen Gesetze und Regelungen wissen müssen

Balkonkraftwerk Anmeldung in 3 Schritten

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks kann in nur 3 Schritten abgeschlossen werden. Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Balkonkraftwerk erfolgreich anzumelden und regelkonform zu betreiben.

Hinweis: Es ist ratsam, Kopien aller Dokumente und Korrespondenz aufzubewahren, falls es später zu Unstimmigkeiten oder Nachfragen kommt.

VermieterBei Mietobjekten Genehmigung des Vermieters einholen
NetzbetreiberAusfüllen des Anmeldevordrucks und Hinzufügen der erforderlichen Unterlagen
MarktstammdatenregisterEinreichung des Antrags beim Netzbetreiber und Bestätigung abwarten

Bei Mietobjekten Genehmigung des Vermieters einholen

Wenn Sie als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchten, gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten. Zunächst einmal: Es gibt kein grundsätzliches Verbot für Balkonkraftwerke, solange im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht. Sie dürfen also ein Balkonkraftwerk installieren, vorausgesetzt, es wird fachmännisch angebracht und stellt keine Gefahr dar. Beachten Sie jedoch, dass in besonderen Fällen, wie bei denkmalgeschützten Gebäuden, Einschränkungen gelten können.

Es ist immer eine gute Idee, sich vor der Installation mit Ihrem Vermieter abzustimmen. Viele Vermieter sind offen für Balkonkraftwerke, besonders wenn sie die Vorteile für Umwelt- und Klimaschutz erkennen. Die politische Landschaft ändert sich ebenfalls zugunsten der Solarenergie. So könnte bald eine gesetzliche Regelung kommen, die die Installation von Balkonkraftwerken ohne vorherige Zustimmung ermöglicht.

Es gibt auch schon Gerichtsurteile, die die Rechte von Mietern, ein Balkonkraftwerk zu installieren, bestätigen. Trotzdem sollten Sie immer versuchen, Bedenken Ihres Vermieters ernst zu nehmen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Achten Sie darauf, dass die Installation das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht stört und keine Gefahren für die Nachbarn darstellt.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Persönliche Daten prüfen
Stellen Sie sicher, dass der Name auf der Stromrechnung mit dem Anmeldenamen des Balkonkraftwerks übereinstimmt.

Wechselrichter-Leistung angeben
Geben Sie die AC-Nennleistung des Wechselrichters an, nicht die Gesamtleistung der Solarmodule.

Leistung der Solarmodule
Tragen Sie die Leistung Ihrer Solarmodule in Watt Peak (Wp) aus den technischen Unterlagen ein.

Verzicht auf Einspeisevergütung
Ein Verzicht kann sinnvoll sein, da die meiste Energie selbst verbraucht wird und die Vergütung im Vergleich zum Aufwand gering ist.

Stromzähler überprüfen und anpassen
Sollte Ihr Zähler rückwärts laufen können, tauschen Sie ihn gegen einen modernen Zähler aus. Ist bereits eine Rücklaufsperre vorhanden, ist das ausreichend.

Wie finde ich meinen Stromnetzbetreiber?

  • Häufig findet sich der Name Ihres Netzbetreibers direkt auf Ihrer Stromabrechnung. Sollten Sie dort zusätzlich eine 13-stelliger Code entdecken, haben Sie die Möglichkeit, diese über die Webseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) einzugeben, um so den zuständigen Stromnetzbetreiber zu identifizieren.
  • Eine weitere Option besteht darin, Ihren Stromversorger zu kontaktieren und nach dem Netzbetreiber zu fragen; die benötigte Telefonnummer steht ebenfalls auf Ihrer Stromrechnung. Beachten Sie dabei,  dass Ihr Stromversorger nicht zwingend Ihr Netzbetreiber ist.
  • Falls Sie gerade keinen Zugriff auf eine Stromrechnung haben, können Sie auch durch Eingabe Ihrer Postleitzahl in das Online-Portal der Störungsauskunft den Namen Ihres Netzbetreibers ermitteln.

Diese Unterlagen brauchen Sie, um Ihr Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden

  1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters:

Dieses Dokument bestätigt, dass der Wechselrichter den technischen Anforderungen entspricht und sicher im Netz betrieben werden kann.

  1. Konformitätserklärung nach AR-N-4105:

Die Konformitätserklärung ist der Nachweis, dass Ihr Wechselrichter mit den Netzanschlussregeln gemäß der Anwendungsregel AR-N-4105 übereinstimmt.

  1. Foto vom Stromzähler:

Ein aktuelles Bild Ihres Stromzählers dient dem Stromnetzbetreiber als visueller Beleg dafür, dass Ihr Zähler mit einer Rücklaufsperre ausgestattet ist und keine Notwendigkeit besteht einen Austausch des Zähler vorzunehmen.

  1. Datenblatt vom Solarmodul:

Das Datenblatt liefert technische Spezifikationen Ihrer Solarmodule und ist wichtig für die technische Bewertung Ihrer Anlage.

  1. Zertifikat, wenn Wechselrichter gedrosselt werden kann:

Falls Ihr Wechselrichter die Möglichkeit bietet, seine Einspeiseleistung zu drosseln, ist ein entsprechendes Zertifikat vorzulegen, welches diese Funktion bescheinigt.

Diese Unterlagen gewährleisten, dass alle technischen und sicherheitsrelevanten Aspekte Ihrer Anlage transparent und nachvollziehbar sind, was für eine problemlose Anmeldung und Inbetriebnahme essenziell ist.

Balkonkraftwerk anmelden Vordruck

Balkonkraftwerk anmelden Vordruck zur Anmeldung eines steckerfertigen Erzeugungsgeräts (Steckdosen-Solargerät) beim Netzbetreiber gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 19 Abs. 3 von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.

Balkonkraftwerk anmelden Vordruck DSG

Balkonkraftwerk anmelden Vordruck DSG

Sie können den Balkonkraftwerk anmelden Vordruck universell benutzen im Falle, dass der Eigentümer der Stromleitungen  keinen einfachen Anmeldeservice bietet.

Balkonkraftwerk Registrierung im Marktstammdatenregister

Nachdem Sie Ihr Balkonkraftwerk in Betrieb genommen haben, müssen Sie eine Anmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen.

Für die Registrierung gehen Sie auf https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Legen ein Benutzerkonto an, registrieren sich als Anlagenbetreiber und melden dann Ihre. Mini PV Anlage an.

Die Bundesnetzagentur hat dazu zwei hilfreiche Videos gemacht:

Wie Sie sich als Betreiber der Anlage anmelden

Wie Sie Ihre Solaranlage registrieren

Folgende Fragen müssen Sie bei der Registrierung beantworten – eine Hilfestellung

Frage: Gilt für die Solaranlage eine Leistungsbegrenzung?

Antwort: Nein

Frage: Volleinspeisung oder Teileinspeisung?

Antwort: Teileinspeisung

Frage: Kann die Stromerzeugungseinheit vom Netzbetreiber ferngesteuert werden?

Antwort: Nein

Frage: Welche Spannungsebene:

Antwort: Niederspannung (= Hausanschluss/Haushaltsstrom)

Frage: Vom Netzbetreiber vergebene Identifikationsnummer für die Einheit:

Antwort: Nicht vorhanden

Frage: Installierte Leistung der EEG-Anlage:

Antwort: kWp (600 Watt = 0,6kWp)

Frage: EEG-Anlagenschlüssel:

Antwort: Nicht vorhanden

Frage: Anlagenkennziffer aus dem Anlagenregister:

Antwort: Nicht vorhanden

Frage: Sollen, wurden oder werden für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen?

Antwort: Nein

Frage: Wurde für die Solaranlage ein Zuschlag in einer Ausschreibung erlangt?

Antwort: Nein

Zusammenfassung

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist ein wichtiger Schritt für jeden, der gesetzkonform seine Mini-PV Anlage nutzen möchte.

Vor der Installation: Genehmigung und Anmeldung

Bevor Sie Ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen, sollten Sie eine Genehmigung des Vermieters einholen, falls Sie in einem Mietobjekt wohnen. Dies sichert Sie rechtlich ab und vermeidet spätere Komplikationen.

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber:

Nutzen Sie den bereitgestellten Vordruck, um Ihr Balkonkraftwerk beim lokalen Netzbetreiber anzumelden. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Mini PV Anlage ordnungsgemäß in das Stromnetzwerk integriert wird und Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

  1. Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR):

Nach der Anmeldung beim Netzbetreiber ist die Registrierung im MaStR der Bundesnetzagentur erforderlich. Hier wird Ihr Balkonkraftwerk offiziell erfasst, was für den Betrieb und für mögliche Förderungen wichtig ist.

  1. Schritte zur Anmeldung:

Der Anmeldeprozess ist in 3 grundlegende Schritte unterteilt:

– Zunächst sollte die technische Dokumentation vorbereitet werden, die unter anderem die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters, die Konformitätserklärung nach AR-N-4105, ein Foto des Stromzählers, das Datenblatt zum PV-Modul und das Zertifikat für einen gedrosselten Wechselrichter beinhaltet.

– Anschließend müssen diese Unterlagen dem Netzbetreiber vorgelegt werden, was auch postalisch erfolgen kann.

– Zuletzt ist die Online-Registrierung im Marktstammdatenregister durchzuführen, welche die finale Bestätigung Ihrer Anlage bedeutet.

Tipps für den Betrieb:

– Es wird empfohlen, auf die Einspeisevergütung zu verzichten, da die meiste Energie selbst verbraucht wird und die Vergütung im Verhältnis zum administrativen Aufwand minimal ist.

– Achten Sie darauf, dass Ihr Stromzähler nicht rückwärts laufen kann. Falls doch, sollte ein moderner Zähler installiert werden.

FAQ

Frage: Wie schnell ein Balkonkraftwerk anmelden?

Antwort: Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks sollte innerhalb eines Monats nach der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Versäumen Sie diese Frist oder unterlassen Sie die Anmeldung komplett, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Theoretisch könnte nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Bisher sind keine solche Fälle bekannt.

Frage: Kann der Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk erkennen?

Antwort: Der Netzbetreiber kann das System nur erkennen, wenn eine Registrierung im Marktstammdatenregister vorliegt und ein Zweirichtungszähler installiert ist.

Frage:  Was passiert, wenn der Stromzähler rückwärts läuft?

Antwort: Bei einem Balkonkraftwerk kann es vorkommen, dass es mehr Strom produziert, als im Haushalt gerade benötigt. Dieser zusätzliche Strom fließt dann ins allgemeine Stromnetz zurück. Wenn das passiert, dreht sich ein älterer, mechanischer Stromzähler buchstäblich rückwärts, um anzuzeigen, wie viel Strom zurück ins Netz fließt. So kann man leicht erkennen, dass die eigene Stromerzeugung den persönlichen Verbrauch überschreitet. Moderne digitale Zähler zeigen diese Rückeinspeisung in der Regel auf dem Display an.

Frage: Was tun, wenn der Stromnetzbetreiber einen Elektriker für die Anmeldung verlangt?

Antwort: Wenn der Netzbetreiber bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks einen Elektriker verlangt, können Sie darauf hinweisen, dass gemäß der Aktualisierung der DIN VDE 0100-551 nun auch Laien eine Mini-Solaranlage ohne Elektriker anmelden dürfen.

Frage: Netzbetreiber verlangt für den Zählertausch Entgelt. Was soll ich tun? 

Antwort: Wenn Ihr Stromanbieter für den Austausch des Stromzählers nach der Installation Ihrer Mini PV Anlage ein Entgelt verlangt, sollten Sie wissen, dass Ihnen dieser Service laut §33 des Messstellenbetriebsgesetzes gebührenfrei zusteht. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und bestehen Sie auf eine kostenlose Durchführung, denn als Betreiber einer Mini PV Anlage  haben Sie Anspruch darauf. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, ist es ratsam, Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufzunehmen oder rechtlichen Beistand einzuholen.

Frage: Stromnetzbetreiber verlangt für die Anmeldung Mini Solaranlage einen Wielandstecker. Muss ich ihn installieren lassen?

Antwort: Wenn Ihr Netzbetreiber darauf besteht, dass Sie einen Wielandstecker für Ihre Mini Solaranlage verwenden, können Sie beruhigt sein, denn Ihre Entscheidungsfreiheit beginnt bereits am Zählerschrank. Aufgrund der Tatsache, dass die Zuständigkeit der Netzbetreiber an dieser Schnittstelle endet, steht es Ihnen frei, einen Steckertyp nach Wahl zu nutzen, und eine Überprüfung durch den Netzbetreiber vor Ort findet nicht statt. Beide Varianten von Steckern, ob Wieland oder Schuko, sind sicher und erfüllen ihren Zweck gleichermaßen gut.