20.12.2023
Es sah so aus, als ob das Balkonkraftwerk neues Gesetz in trockenen Tüchern ist. Das Gesetz für Balkonkraftwerke sollte bis Jahresende kommen und ab 2024 in Kraft treten. Doch das ist nun nicht mehr der Fall. Überraschenderweise wurde der gesamte Abschnitt, der das geplante Solarpaket 1 umfasste – einschließlich der Regelungen für Balkonkraftwerke verschoben.
Balkonkraftwerk neues Gesetz – Das Warten geht weiter
Seit geraumer Zeit existiert die politische Zusage, die Bestimmungen für die sogenannten Stecker-Solar-Geräte erheblich zu vereinfachen. Dies und weitere Initiativen sollten im Rahmen des Solarpakets 1 noch innerhalb dieses Jahres durchgesetzt werden. Leider hat dies bisher nicht stattgefunden.
Im Januar 2024 wird voraussichtlich das Solarpaket 1 auf der Agenda des Bundestages stehen. Es wird erwartet, dass die angestrebten Vereinfachungen rechtzeitig umgesetzt werden, bevor im Frühjahr die Balkonkraftwerk-Saison erneut beginnt.
Bisher gab es eine breite Zustimmung zu den neuen Regelungen, die sowohl die Installation als auch den Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtern sollten.
Dieser Schritt hat eine Welle der Verunsicherung unter den Besitzern und Käufern von Balkonkraftwerken ausgelöst, die nun auf weitere Informationen und Klarstellungen warten.
Leistungssteigerung des Wechselrichters: Künftig wird es möglich sein, statt der bisherigen 600 Watt bis zu 800 Watt in das hauseigene Netz einzuspeisen. Dies bedeutet eine deutliche Erhöhung der Kapazität.
Erhöhte Gesamtleistung: Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt können nun an einen Wechselrichter für Balkonkraftwerke angeschlossen werden. In der Vergangenheit haben viele Netzbetreiber dies untersagt.
Vereinfachte Anmeldung: Zudem wird der Anmeldeprozess beim Marktstammdatenregister vereinfacht. Nach Abschluss der Registrierung werden die Netzbetreiber automatisch benachrichtigt. Anschließend wird entschieden, ob ein Austausch des Stromzählers erforderlich ist.
Alte Stromzähler: Besitzen Sie einen älteren Stromzähler, der rückwärts läuft, stellt dies kein Hindernis dar. Sie können Ihr Balkonkraftwerk trotzdem betreiben – eine Praxis, die bisher verboten war.
Zeitrahmen für den Wechsel des Stromzählers: Netzbetreiber erhalten nun einen Zeitraum von vier Monaten, um den Stromzähler auszutauschen.
Das Bundeskabinett hat einen Rechtsanspruch auf die Installation von Balkonsolaranlagen und Balkonkraftwerken beschlossen. Mit dieser Novelle erhalten sowohl Mieter als auch Immobilienbesitzer das Recht, bei Haus- und Wohnungseigentümergemeinschaften die Genehmigung zur Installation dieser umweltfreundlichen Energielösungen zu beantragen. Ziel der Novelle ist es, die Nutzung von Balkonsolaranlagen und Balkonkraftwerken zu erleichtern und gleichzeitig eine angemessene Flexibilität für Immobilieneigentümer zu gewährleisten.
Bisher stieß die Installation von Balkonkraftwerken in Wohngebäuden öfters auf Ablehnung seitens der Wohnungseigentümergemeinschaften oder einzelner Eigentümer. Das kürzlich verabschiedete Gesetz hebt diese Hürden erheblich auf, indem es sowohl Mietern als auch Eigentümern das Recht einräumt, diese umweltfreundlichen Energiealternativen in ihre Wohnsituation zu integrieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Eigentümer nach wie vor Mitspracherecht bei der Installation haben.
Im Zuge der aktuellen Gesetzesänderung werden vorgefertigte Solareinheiten wie Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderungen gemäß § 20 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes eingestuft. Dadurch wird die Installation dieser umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen für Wohnungseigentümer und Mieter vereinfacht und zugänglicher gemacht.
Die Wohnungseigentümer haben jedoch weiterhin das Recht, bestimmte Anforderungen an den Installationsprozess zu stellen. Diese Anforderungen sollten jedoch nicht übermäßig belastend sein und die Bewohner nicht davon abhalten oder abschrecken, Balkonsolaranlagen und Balkonkraftwerke zu installieren.
Die Verzögerung bei der Umsetzung der neuen Vorschriften für Balkonkraftwerke stellt eine Belastung für die Hersteller dieser Anlagen dar. Doch warum ist das so? Die Hersteller hatten fest damit gerechnet, dass die geplanten Änderungen zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten würden. Sie haben in der Vorausplanung ihrer Produkte auf diese Änderungen gesetzt. Die Möglichkeit, Wechselrichter von 600 auf 800 Watt zu erweitern, war ein zentrales Verkaufsargument und eine wichtige Verbesserung. Auch die Möglichkeit der Lieferung der Solarmodule mit einer Gesamtleistung von 2000 W war eine wichtige Verbesserung, die von den Herstellern erwartet wurde. Durch die Verzögerung der Gesetzesänderungen werden diese Verkaufsargumente nun hinausgezögert, was zu Unsicherheiten bei den Kunden führt und den Absatz beeinflussen könnte. Diese Situation zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass regulatorische Änderungen zeitnah umgesetzt werden.
Im Großen und Ganzen, obwohl die Verzögerung des neuen Gesetzes zu Balkonkraftwerken eine vorübergehende Herausforderung darstellt, bleibt der positive Ausblick für Balkonkraftwerke bestehen. Es ist enttäuschend, dass die Implementierung nicht wie geplant stattfindet, aber dies sollte uns nicht von den langfristigen Vorteilen für Umwelt und Verbraucher ablenken. Die Fähigkeit, Wechselrichter von 600 auf 800 Watt zu erweitern, bietet weiterhin ein starkes Kaufargument, und wir dürfen nicht vergessen, dass eine erhöhte Leistung zu höherer Rentabilität führt. Also, warum nicht ein Balkonkraftwerk ins Auge fassen und auf die kommenden Verbesserungen warten? Insgesamt bleibt der positive Ausblick für Balkonkraftwerke trotz der Verzögerung des neuen Gesetzes bestehen.
Quelle: https://www.linkedin.com/pulse/germanys-new-legislation-empowers-balcony-photovoltaic-systems
https://paua.co/en/blogs/news/bundeskabinett-beschliesst-rechtsanspruch-auf-balkonsolaranlagen-und-balkonkraftwerke